Ihr Kind kann unsere Schule besuchen, wenn
... die zuständige Bezirksregierung Ihr Kind auf der Grundlage eines Sonderpädagogischen Gutachtens unserer Schule zuweist. Dieses Gutachten basiert auf der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Das Verfahren können Eltern durch einen Antrag bei der zuständigen Regelschule einleiten;
und
... das zuständige Sozialamt auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens ein Kostenanerkenntnis erteilt.
Unsere Schüler
- sind körperbehindert,
- erhalten eine gezielte sonderpädagogische Förderung, die nur in einer Schule für Körperbehinderte erfolgen kann,
- benötigen über einen längeren Zeitraum hinweg ganzheitlich eingebettete therapeutische Maßnahmen,
- sind auf die wirksame Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdienste angewiesen,
- kommen in der Regel aus den Landkreisen Vechta, Cloppenburg, Nördlicher Landkreis Osnabrück, Diepholz, Emsland, Grafschaft Bentheim.

Start
Inhalt